Insbesondere die Vorgaben der Datenschutzgrundsatzverordnung (DSGVO) definieren die Anforderungen an den Datenschutz im Bewerbermanagement. Die Beachtung der Vorschriften ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten von Bewerber*innen angemessen geschützt werden. Als Unternehmen tragen Sie die Verantwortung, die Privatsphäre und Vertraulichkeit der Bewerberdaten zu wahren. Die CSHS bietet durch die zentrale Speicherung aller Bewerberdaten an einer Stelle (vgl. Überblick) und der Anonymisierungsfunktion der Bewerberdaten (vgl. Bewerber anonymisieren) die technischen Voraussetzungen zur Einhaltung der Vorschriften.

Ein weiterer wichtiger Aspekt im Rahmen der Datenschutzvorschriften ist die Information der Bewerber*innen über ihre Datenschutzrechte, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Diese Information erfolgt über die Datenschutzhinweise. In den Datenschutzhinweisen sind neben den genannten Punkten auch der Zweck und die Dauer der Datenverarbeitung und ggf. involvierte Partner aufzuführen, die Zugriff auf die Daten der Bewerber*innen erhalten. Dem Inhalt der Datenschutzhinweise müssen die Bewerber*innen zustimmen um eine Verarbeitung ihrer Daten vornehmen zu können.

Im Reiter Datenschutz / Impressum werden die für die Stellenanzeige gültigen Datenschutzhinweise und das Impressum eingebunden. Dieses wird aus dem Einstellungsbereich übernommen. Sofern mehrere Hinweise erstellt wurden, kann der gewünschte Hinweis aus einer Liste ausgewählt werden. Die Datenschutzbestimmungen müssen von den Bewerber*innen vor der Abgabe der Bewerbung akzeptiert werden (vgl. Erstellung der Bewerbung durch Bewerber*innen).