Im Zuge der KHZG-Antragsstellung wurden die im Gesetz definierten Anforderungen der verschiedenen Fördertatbestände erfasst und durch die Verantwortlichen des Klinikums in Zusammenarbeit mit der IT bewertet. MUSS-Anforderungen konnten dabei als „erfüllt“, bereits „projektiert“ oder zur Umsetzung „freigeben“ eingestuft werden. KANN-Anforderungen wurden ggf. als „nicht relevant“ eingestuft. Die vorliegenden Bewertungen werden im Zuge der Einführung des Portals so weit wie möglich in das System importiert. 

Sofern die Bewertung nicht eindeutig aus den vorhandenen Daten hervorgeht, werden die Anforderungen im Zu-stand „in Bewertung“ erfasst.