Die Freigabe eines Projektantrags bedeutet, dass eine Investitionsentscheidung getroffen wurde und das betreffende Projekt umgesetzt werden soll. Liegt noch kein Zuwendungsbescheid vor, kommt die Freigabe der Zustimmung zu einem „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ gleich. Das Kostenrisiko liegt beim Träger. Die Programmsteuerung sollte insbesondere Maßnahmen, die als „betrieblich notwendig“ oder „IT-Sicherheitsrelevant“ einzustufen sind priorisieren, da diese Projekte zwingend umgesetzt werden müssen. Über eine Importfunktion können die während der KHZG-Antragstellung erfassten Projekte so weit wie möglich als Projektanträge in das System importiert werden.